Neue Trinkwasserverordnung

Laut einer Änderung der Trinkwasserverordnung sind Vermieter zukünftig verpflichtet, ihre Warmwasserbereitungsanlagen beim Gesundheitsamt zu melden. Außerdem müssen sie einmal jährlich auf eigene Kosten die Qualität des Warmwassers durch ein anerkanntes Labor überprüfen lassen. Die Kosten dieser Prüfung können innerhalb der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Es wurde festgestellt, dass nicht nur immungeschwächte Personen, sondern auch gesunde Menschen sich - z.B. beim Duschen unter einem verkalkten Duschkopf - mit der sogenannten Legionellose infizieren können. Die harmlose Variante der Legionellose, das sogannte Pontiac-Fieber, verläuft grippeähnlich. Die schwerwiegendere Legionärskrankheit kann zu einer dauerhaft eingeschränkten Lungenfunktion führen. (Quelle RP)

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